Leistungen nach DGUV Vorschrift 2

Ein Arzt misst den Blutdruck eines Patienten

Grundbetreuung 

  • individuelle und kollektive Beratung der Mitarbeiter ebenso wie die Beratung des Arbeitgebers, der Führungskräfte sowie des Betriebsrates und der Sicherheitsbeauftragten zu allen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Unterstützung bei Durchführung der Gefährdungsbeurteilung 
  • Unterweisung
  • Durchführung von Begehungen
  • Analyse von Ursachen bei Unfällen oder Erkrankungen 
  • Teilnahme an den Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen

Betriebsspezifsche Betreuung 

  • Beratung und Unterstützung bei besonderen branchenspezifischen Gefährdungen und Belastungen 
  • Beratung beim Personaleinsatz und der betrieblichen Wiedereingliederung 
  • arbeitsmedizinische Vorsorge 
  • Unterstützung beim betrieblichen Gesundheitsmanagement