Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV

Ein Arzt misst den Blutdruck eines Patienten

Angebots- und Pflichtvorsorge

Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer sowie psychischer Gesundheit, der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht.

Sie beinhaltet:

  • ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese, 
  • ggf. körperliche oder klinischen Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der Beschäftigte darin einwilligt
  • Empfehlungen zur individuellen Prävention 

Wunschvorsorge

  • muss auf Wunsch der Beschäftigten ermöglicht werden bei allen Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann.

Beratung

  • Weiterhin kann über die ArbMedVV hinaus auch bei anderen besonderen Fragestellungen,
    z. B. bei möglichen Zusammenhängen von Arbeitsbedingungen und Erkrankungen oder bei der Betreuung nach traumatischen Erlebnissen sowie bei Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit und ärztlichen Attesten auf Wunsch des Beschäftigten, eine Beratung bzw. ärztliche Untersuchung durchgeführt werden